AGB

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, Mietverträge und Leistungen der Cibolini AG. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Version der AGB. Die Cibolini AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen.

Offerten und Aufträge

Offerten sind 30 Tage gültig.
Ein Vertrag kommt zustande durch die Unterzeichnung der Offerte oder durch eine gegenseitige mündliche Bestätigung. Änderungen des Konzepts oder des Mietumfangs nach Auftragserteilung bedürfen der schriftlichen Zustimmung und führen zu Mehrkosten. Die Cibolini AG kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise ablehnen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Mietdauer

Die Mietdauer beginnt mit dem Lagerausgang und endet mit dem Lagereingang der Ware.

Mietpreise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die angegebenen Mietpreise gelten für eine Mietdauer von bis zu maximal einer Woche. Die Mietdauer beginnt mit dem Lagerausgang und endet mit dem Lagereingang.
Bei längerer Mietdauer gelten folgende Zuschläge:

Mietdauer – Preisfaktor

  • bis 2 Wochen – 1.5
  • bis 4 Wochen – 2
  • bis 2 Monate – 3
  • bis 3 Monate – 4
  • bis 6 Monate – 5

Eigentum und Nutzung des Mietmaterials

Sämtliches Mietmaterial bleibt Eigentum der Cibolini AG. Veränderungen oder Umbauten sind untersagt. Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Cibolini AG erlaubt. Fehlendes oder beschädigtes Material wird zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis verrechnet.

Zahlungsbedingungen

Standardzahlungsfrist: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Neukunden und Aufträge über CHF 50‘000.–: 50 % Anzahlung, Rest 30 Tage nach Lieferung. Beträge bis CHF 200.– sind bei Abholung bar oder per Karte zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen vom 5% p.a. gemäss Art.104 OG geschuldet.

Annullierungskosten

Bei einer Stornierung eines bestätigten Auftrags gelten folgende Kosten:
Zeitpunkt der Annullierung – Kostenanteil

  • bis 3 Monate vor Mietbeginn – 50 %
  • bis 2 Wochen vor Mietbeginn – 75 %
  • weniger als 2 Woche vor Mietbeginn – 100 %

Bereits entstandene Fremdkosten oder Vorbereitungsarbeiten, die höher ausfallen, werden zusätzlich verrechnet.
Mit der Bestätigung des Auftrags anerkennt der Kunde die Annulierungsbedingungen ausdrücklich.

Werbung

Die Cibolini AG darf auf Mietobjekten in angemessener Grösse Werbung anbringen. Diese darf nicht entfernt oder verdeckt werden.

Angebot und Preise

Das Angebot richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur nach Absprache und vollständiger Vorauszahlung. Abbildungen und Produktbeschreibungen in Katalogen, Online-Shop oder Prospekten sind unverbindlich.
Massgebend sind die Angaben in der aktuellen Offerte. Zusatzleistungen (z. B. Transport, Anpassungen, Materialwechsel) werden separat verrechnet.
Preisabweichungen bei Produkten mit Fertigungsaufwand können bis ±10 % betragen.

Online-Shop

Produktdarstellungen im Online-Shop sind unverbindlich. Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine automatische Bestätigung.
Änderungen oder Stornierungen sind nur möglich, solange die Bestellung noch nicht verarbeitet wurde. Die Bearbeitung erfolgt an sieben Tagen pro Woche. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung der Cibolini AG.

Lieferung und Transport

Lieferadresse und Empfängername müssen vor Produktionsbeginn bekannt sein. Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Eine verbindliche Liefergarantie muss schriftlich in der Offerte festgehalten sein. Konventionalstrafen für Lieferverzögerungen werden nicht anerkannt. Lieferkosten werden in der Offerte aufgeführt. Bei Selbstabholung endet die Haftung der Cibolini AG mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder ein Transportunternehmen. Für Transportschäden durch Dritte übernimmt die Cibolini AG keine Haftung. Bei höherer Gewalt kann die Lieferfrist verlängert
werden.

Versicherung und Haftung

Der Mieter haftet während der Mietdauer (ab Übergabe bis zur Rückgabe) vollumfänglich für Schäden, Verlust oder Diebstahl. Bei Diebstahl ist ein
Polizeirapport erforderlich. Das Material ist durch die Cibolini AG haftpflicht- und feuer-/elementarschadenversichert (bis CHF 3‘000‘000.–).
Der Versicherungsschutz gilt für die Schweiz und Liechtenstein. Nicht versichert sind Vandalismus, Aufruhr, Krieg, Erdbeben, Schäden durch Dritte oder betriebsfremde Installationen – diese sind vom Mieter zu versichern. Die Haftung der Cibolini AG ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Mängel und Garantie

Mängel müssen sofort, spätestens innert 10 Arbeitstagen nach Lieferung oder Montage gemeldet werden. Mietartikel können normale Gebrauchsspuren aufweisen; diese sind kein Reklamationsgrund. Die Cibolini AG gewährt eine Garantie von 2 Jahren, sofern die Produkte sachgemäss verwendet und gepflegt werden. Für Drittprodukte gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Nach Abnahme oder spätestens zwei Wochen danach gemeldete Mängel sind kostenpflichtig, ausser es handelt sich um einen Garantiefall. Verdeckte Mängel müssen umgehend schriftlich gemeldet werden. Die Cibolini AG kann den Mangel durch Reparatur, Ersatz oder Gutschrift (max. bis zum damaligen Verkaufspreis) beheben. Nach Ablauf der Garantiefrist sind sämtliche Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatz oder Rücktritt ausgeschlossen. Ein Rückgaberecht für mängelfreie Ware besteht nicht.

Zahlungen und Währung

Zahlungen sind grundsätzlich in Schweizer Franken zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist 3280 Murten (CH) und wird ausdrücklich vereinbart, auch für Kunden mit Sitz im Ausland.
Es gilt ausschliesslich das Schweizerische Obligationenrecht (OR).

Stand: 17.11.2025

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